Die (freie) Heilfürsorge – die Alternative zur Beihilfe


Nicht alle Beamten werden hinsichtlich ihrer Kranken- und Vorsorgekosten durch die Beihilfe versorgt. Gerade für diejenigen Beamtengruppen, deren Aufgabe der Schutz des Staates und seiner Bevölkerung ist, gibt es die Heilfürsorge. Für Soldaten der Bundeswehr heißt das entsprechende Pendant „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“, die Ähnlichkeiten sind jedoch sehr groß.

In den Genuss der (freien) Heilfürsorge kommen vor allem Berufsfeuerwehrleute, aber auch in mehreren Bundesländern Polizeivollzugsbeamte. Auch wenn Justizvollzugsbeamte in zunehmendem Maße Gewalt durch Inhaftierte ausgesetzt sind, wird auf sie nur in wenigen Ländern die Heilfürsorge angewendet.

Was leistet die Heilfürsorge?

Durch die volle Übernahme der Kranken- und Vorsorgekosten kommt der Dienstherr seiner Alimentations- und Fürsorgepflicht nach. Einige Länder verlangen für diese Rundum-Absicherung eine finanzielle Beteiligung ihrer Beamten: Ein gesetzlich festgelegter Pauschalbetrag wird dabei jeden Monat von der Besoldung einbehalten. Im Gegenzug wird den Beamtengruppen, die im Dienst außergewöhnlich oft erheblichen Risiken ausgesetzt sind, die Belastung genommen, diese Risiken bei einem privaten Krankenversicherer zu hohen Prämien absichern zu müssen. Der Leistungsstandard der Heilfürsorge entspricht etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht immer haben Beamte jedoch die freie Arztwahl, sondern müssen sich im Regelfall zuerst an den zuständigen Polizeiarzt wenden.

Wird Heilfürsorge auch im Pensionsalter und für die Familie gezahlt?

Nein. Sobald die bislang von der Heilfürsorge profitierenden Beamten pensioniert werden, erlischt dieser Anspruch zugunsten der Beihilfe.
Die nächsten Familienangehörigen (Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, Kinder) haben zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf Heilfürsorge, sondern sind – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben – von Anfang an beihilferechtlich berücksichtigungsfähig. Das bedeutet auch, dass für sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden muss, die denjenigen Teil der Krankenkosten abdeckt, der von der Beihilfe nicht übernommen wird.

Sie haben noch Fragen zur Heilfürsorge oder der Absicherung ihrer Angehörigen?

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir beraten seit vielen Jahren Beamte in allen Versicherungsangelegenheiten und sind mit den Rahmenbedingungen der einzelnen Dienstherren bestens vertraut.