Beihilfe und Versorgung - auch für viele Beamte ein "Buch mit sieben Siegeln"


Beihilfefähigkeit, Eigenbehalte, Belastungsgrenzen: Diese Begriffe sollte jeder kennen, der vorhat, Beamter zu werden.
Versorgung, Unterhaltsbeitrag, Altersgeld: Auch dies sind Fachwörter, die jedem Beamten geläufig sein sollten. Doch obwohl die Themen Beihilfe und Versorgung sich unmittelbar auf die gesundheitliche und finanzielle Situation von Beamten auswirken, haben viele von ihnen davon nur eine vage Vorstellung. Zahlreiche Ausbildungen, die Beamte auf Widerruf durchlaufen, behandeln diese Bereiche nur am Rande.

Egal, ob Sie noch darüber nachdenken, ein Berufsleben als Beamter anzustreben oder Sie bereits seit vielen Jahren im Dienst sind: Um sich selbst und Ihre Familie vor den schlimmsten Folgen einer Erkrankung finanziell zu schützen, sind Grundkenntnisse im Beihilferecht unbedingt nötig. Diese Webseite informiert Sie nicht nur über die für Bundesbeamte maßgeblichen Vorschriften, sondern richtet ihren Blick auch auf die einzelnen Bundesländer und spezielle Gruppen unter den Beamten, wie beispielsweise Bundesfeuerwehrbeamte.

Gleiches gilt auch für die beamtenrechtliche Versorgung: Auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, steht Ihnen von einem Monat auf den nächsten spürbar weniger Geld zur Verfügung. Noch gravierender wird die Lage, wenn Sie nach einem Dienstunfall oder aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert werden: Etliche Beamte müssen dann mit der Mindestversorgung auskommen. Das hat nicht nur Folgen für das dann lebenslang ausgezahlte verringerte Ruhegehalt, sondern wirkt sich auch beim Tod des Beamten unmittelbar auf die Höhe des Witwen- oder Witwergeldes sowie des Waisengeldes aus.

Versorgungslücken rechtzeitig schließen

Sowohl die Beihilfe- als auch die Versorgungsleistungen von Bund und Ländern reichen nicht aus, damit sich Beamte beruhigt zurücklehnen können. Behandlungskosten, die nicht beihilfefähig sind, oder ständige Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln können die Haushaltskasse nachhaltig belasten.
Die Pensionierung eines Beamten ist in jedem Fall nicht nur ein persönlicher, sondern auch ein starker wirtschaftlicher Einschnitt. Sehr viele Pensionäre erreichen nicht die reguläre Altersgrenze für ihre Zurruhesetzung: 2013 gingen bundesweit etwa 59.000 Beamte in den Ruhestand, davon 17 % wegen Dienstunfähigkeit.

Umfassende Information - rechtzeitige Absicherung

Diese Webseite wurde erstellt, um ihren Lesern einen umfassenden Überblick über das Beihilfe- und Versorgungsrecht des Bundes und der Länder zu geben. Selbstverständlich ersetzen diese Informationen nicht eine individuelle Beratung. Wie sich die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen auf die persönliche Situation auswirken, kann oft nur in einer persönlichen Beratung geklärt werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass unsere Leser über grundsätzliche Kenntnisse verfügen sollten, um im Beratungsgespräch die für sie wichtigen Fragen stellen zu können.
Selbstverständlich steht unser Team für Sie für alle Fragen, die Sie zur beamtenrechtlichen Beihilfe und Versorgung haben, zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen darüber hinaus auch, wie Sie die Kosten, die von den Beihilfevorschriften und den Versorgungsgesetzen nicht abgedeckt sind, mithilfe einer entsprechenden Vorsorge auffangen können.