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VERSICHERUNGEN FÜR BEAMTE BEI POLIZEI UND FEUERWEHR.

GUT GEWAPPNET. VON ANFANG AN.


Menschen, die sich der inneren Sicherheit unseres Landes verpflichtet haben, leisten einen besonderen Beitrag für unsere Gesellscha . Berufsfeuerwehrmänner und Polizeibeamte sowie viele andere stehen vor enormen beruflichen Herausforderungen und sind täglich hohen Risiken ausgesetzt. Deshalb bedarf es einer besondere Absicherungen für Angehörige dieser Berufsgruppen. Jedoch sind die Regelungen beispielsweise in puncto Heilfürsorge, Beamtenversorgung (Rente), Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflicht in den einzelnen Bundesländern uneinheitlich, manchmal sogar innerhalb eines Bundeslandes.

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Welche Versicherungen benötigen Polizisten? Worauf sollten Feuerwehrleute achten? Welche Regelungen gelten in den jeweiligen Bundesländern und für den aktuellen Beamtenstatus? Welche Ausnahmen gibt es?
Diese und andere Fragen beantworte ich auf dieser Seite und in unserem Servicebereich.

Informieren Sie sich rechtzeitig und sichern Sie sich gegen Ihre berufsspezifischen Risiken ab.

(FREIE) HEILFÜRSORGE

Die Alternative zur Beihilfe. Finanzielle Unterstützung von
Beamten bei Berufsfeuerwehr und Polizei in Krankheits-, Pflege- und Todesfällen.

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Neben der Beihilfe gibt es auch die sogenannte (freie) Heilfürsorge. Sie ist für diejenigen Beamten gedacht, die unmittelbar für den Schutz von Bevölkerung und Staat im Einsatz sind. Dazu zählen beispielsweise die Berufsfeuerwehrleute, in einigen Bundesländern die Polizeivollzugsbeamten oder Justizvollzugsbeamte.

Gut zu wissen: In den Genuss der (freien) Heilfürsorge kommen vor allem Berufsfeuerwehrleute, aber auch in mehreren Bundesländern Polizeivollzugsbeamte. Auch wenn Justizvollzugsbeamte in zunehmendem Maße Gewalt durch Inhaftierte ausgesetzt sind, wird auf sie nur in wenigen Ländern die Heilfürsorge angewendet.

Mehr Informationen zur Heilfürsorge

BEAMTENVERSORGUNG

Versorgung von Polizisten und Feuerwehrleuten sowie ihrer Angehörigen.

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Die Beamtenversorgung ist aufgrund ihres speziellen Charakters nicht in den Sozialgesetzbüchern sondern im eigenständigen Beamtenversorgungsrecht geregelt. Das Beamtenversorgungsrecht ist neben dem Besoldungs- und dem Beihilferecht ein Bestandteil der sog. „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“. Die Beamtenversorgung ist die Pflicht Ihres Dienstherrn, Sie als Polizei- oder Feuerwehrbeamte angemessen zu alimentieren.

Das Beamtenrecht kennt mehrere Anlässe für eine Versorgung: bei Erreichen der Altersgrenze, auf eigenen Antrag, bei Dienstunfähigkeit ohne dienstlichen Anlass, bei einem Dienstunfall mit nachfolgender Dienstunfähigkeit oder beim Tod des Beamten.

Mehr Informationen zur Beamtenversorgung

DIENSTHAFTPFLICHT

Gegen Haftungsansprüche im Dienst abgesichert sein.

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In Ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der Bundes- und Landespolizei oder Berufsfeuerwehr können auch Missgeschicke und Fehlentscheidungen zu ungewollten Personen- oder Sachschäden führen. Berufsbedingt können insbesondere Polizeibeamte immer wieder in Situationen geraten, die Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. In solch einem Fall haftet während Ihrer Tätigkeit zwar Ihr Dienstherr, der Sie allerdings später für den entstandenen Schaden in Regress nehmen kann.

Ein Beispiel: Sie sind im Einsatz und durch Schüsse aus Ihrer Dienstwaffe werden unbeteiligte Personen verletzt. Die versehentlich getroffene Person erleidet einen irreparablen Schaden und verklagt Ihren Dienstherrn erfolgreich auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Mehr Informationen zur Diensthaftpflicht

DIENSTUNFÄHIGKEIT

Wenn es darauf ankommt. Finanzieller Schutz bei Dienstunfähigkeit.

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Polizisten und Feuerwehrleute tragen eine große Verantwortung und sorgen für die Sicherheit der Bevölkerung. Aber wie steht es um die eigene individuelle Unversehrtheit, insbesondere bei Einsätzen, bei welchen Sie jederzeit hohen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind?
Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er dauerhaft wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen seine Dienstpfl ichten nicht erfüllen kann.

Gut zu wissen: Polizeivollzugsbeamte gelten dann als dienstunfähig, wenn sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügen und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Für Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte wurden teilweise ähnliche Regelungen geschaffen.

Mehr Informationen zur Dienstunfähigkeit

Als Berater fühle ich mich dafür verantwortlich, Ihnen jederzeit eine kompetente Unterstützung
anbieten zu können, die auf den aktuellen Rahmenbedingungen des Beamten- und Versicherungsrechts
für Polizisten und Feuerwehrmänner beruht. "

Robert Günther-Steinbach

VERSICHERUNGEN
FÜR BEAMTE AUF PROBE


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VERSICHERUNGEN FÜR
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Das Beratungsgespräch kann persönlich in unseren Büroräumen oder
bei Ihnen zu Hause stattfinden. Alternativ können Sie Ihre Fragen telefonisch
oder per Videokonferenz stellen. "

Robert Günther-Steinbach